[PM] Nintendo gewinnt wichtigen Prozess zu Schutzmaßnahmen seiner Konsolen

Auch wenn viele immer damit argumentieren, dass sie ja nur Homebrew nutzen, so muss man auch eingestehen; primär werden Sicherheitsmechanismen ausgehebelt, um Raubkopien spielbar zu machen.

Nintendo hat erneut einen kleinen Sieg gegen die Piraterie errungen. Die vollständige Pressemitteilung lest ihr hier im Anschluss:

Illegal ist nicht egal


Ein auf geistiges Eigentum spezialisiertes Mailänder Gericht wendet erstmals in einem EU-Mitgliedsstaat die Richtlinien des Europäischen Gerichtshofs an

Nintendo begrüßt das kürzlich gefällte, erstinstanzliche Urteil eines Mailänder Gerichtshofs gegen PC Box s.r.l., einen örtlichen Importeur und Vertreiber von Geräten, mit denen sich die Schutzmaßnahmen von Videospielkonsolen und deren Software umgehen lassen. Das Gericht hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Klärung vorgelegt. Darin ging es um die Auslegung derjenigen Bestimmungen des europäischen Urheberrechts, die es Rechteinhabern wie Nintendo gestatten, Schutzvorkehrungen gegen Piraterie zu treffen. Die Vorabentscheidung des EuGH gibt den nationalen Gerichten aller EU-Mitgliedsstaaten Rahmenrichtlinien vor, anhand derer sie entscheiden können, ob solche Schutzmaßnahmen verhältnismäßig und damit gesetzlich geschützt sind. Das Mailänder Urteil wendet damit als erstes Gericht in einem EU-Mitgliedsstaat die entsprechenden Richtlinien des EuGH an.

Das Gericht stellte fest, dass Umgehungsvorrichtungen wie Adapterkarten oder Mod Chips hauptsächlich dem Zweck dienen, Schutzmaßnahmen zu umgehen, um das Abspielen von Piraterie-Spielen zu ermöglichen. Darüber hinaus entschied es, dass die Schutzmaßnahmen von Nintendo vollkommen verhältnismäßig sind und somit unter dem Schutz des italienischen Urheberrechts stehen.

Nintendo ist mit dem Urteil auch deshalb zufrieden, weil es sich in eine lange Serie von Gerichtsentscheidungen in zahlreichen EU-Staaten einreiht. Dazu gehören Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Spanien. Zudem liegt der Richterspruch ganz auf der Linie mit mehreren Entscheidungen, die der Oberste Gerichtshof Italiens für Strafsachen gegen die Anbieter von Umgehungsvorrichtungen gefällt hat. Ebenso hat ein Berufungsgericht für Strafsachen in Florenz kürzlich ein in erster Instanz gegen die Eigentümer der „PC Box“ ergangenes Urteil bestätigt. Nach italienischem Gesetz ist es unrechtmäßig, Umgehungsvorrichtungen zu importieren und zu verkaufen. Deren Anbieter müssen mit Strafurteilen, Geldstrafen und erheblichen Schadenersatzforderungen rechnen.

Nintendo rät seinen Fans, Produktpiraterie nicht durch den Kauf solcher Geräte zu unterstützen und auch vom Verkauf dieser Abstand zu halten.

PM: Europäischer Gerichtshof bestätigt: Nintendos Anti-Piracy-Schutz von Produkten ist rechtmäßig

Nintendo geht weiterhin gegen den Vertrieb von Geräten für das Umgehen von Schutzmechanismen vor

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das höchste Gericht der Europäischen Union, verkündete am 23. Januar 2014 sein Urteil zu dem Fall C-355/12 (Nintendo v PC Box).

Nintendo ist erfreut, dass das Urteil des EuGH grundsätzlich mit der Meinung von Generalanwältin Sharpston und Nintendos eigener Betrachtung der Fragen, auf die sich der Mailänder Gerichtshof bezieht, übereinstimmt.

Die Interpretation des EuGH zu der Urheberrechtsrichtlinie scheint mit den internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten gemäß dem WIPO Urheberrecht-Abkommen übereinzustimmen. Des Weiteren unterstützt die Interpretation des EuGH auch die nationalen Gerichtshöfe in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Großbritannien, welche bereits die gleichen Vorschriften des EU-Rechts berücksichtigen und anwenden, die konsequent zu vielen positiven Urteilen gegen Verkäufer von Geräten für die Umgehung von Schutzmechanismen geführt haben.

Nintendo wird weiterhin den Mailänder Gerichtshof, auf den sich der EuGH bezieht, unterstützen, um ein nachvollziehbares Urteil im Zivilprozess zwischen Nintendo und PC Box zu ermöglichen. Nintendo verwendet seit jeher ausschließlich technische Schutzmaßnahmen, die sowohl notwendig als auch angemessen sind, um die urheberrechtsverletzende Verbreitung seines geistigen Eigentums zu verhindern. Der überwiegende Nutzen der Geräte für das Umgehen von Schutzmaßnahmen, die von PC Box vermarktet werden, ist es, Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Daher ist Nintendo zuversichtlich, dass die Anwendung der Richtlinien, die der EuGH bezüglich der Verhältnismäßigkeit festgelegt hat, den Mailänder Gerichtshof ermächtigt, den Verkauf von Geräten zur Umgehung von Schutzmechanismen als rechtswidrig einzuordnen.

In der Zwischenzeit vertritt Nintendo weiterhin den Standpunkt, dass kommerzieller Handel mit Geräten für das Umgehen von Schutzmechanismen Urheberrechte und anderes geistiges Eigentum verletzt. Nintendo verfolgt auch künftig diejenigen, die in den Vertrieb solcher Geräte involviert sind