PM: Nintendo begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts München

Nintendo begrüßt die heutige Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts, nach der Vorrichtungen, die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, illegal sind. Zu Vorrichtungen dieser Art gehören zum Beispiel Slot-1 Karten wie R4, DSTT, Acekard etc.

Das Gericht hat SR Tronic, einen in Deutschland ansässigen Vertreiber solcher Umgehungsvorrichtungen, zur Zahlung von 1 Million Euro Schadenersatz verurteilt.

Auf der Grundlage dieser Entscheidung wird Nintendo weiterhin sowohl gegen Hersteller als auch gegen kommerzielle Anbieter und Importeure solcher Vorrichtungen vorgehen. Das Urteil des OLG München bestätigt, dass der hauptsächliche Zweck von Umgehungsvorrichtungen darin besteht, das Spiel mit Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Es liegt damit auf einer Linie mit der kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Nintendo gegen PC Box.

Nintendo unternimmt diese rechtlichen Schritte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem von mehr als 1.400 Videospiel-Entwicklerfirmen, die auf den legalen Handel mit ihren Produkten angewiesen sind.

Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland, sagte: „Wir freuen uns über das Urteil, weil es bestätigt, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal sind. Deren Verwendung kann zudem einen negativen Nebeneffekt haben: Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt.“

Hintergrundinformationen

  1. Umgehungsvorrichtungen sind Produkte wie Kopiermodule, die Schutzmaßnahmen von Nintendo umgehen. Sie ermöglichen es, unautorisierte Spieledateien (so genannte ROMs) abzuspielen, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen oder von einem Original-Datenträger kopiert wurden.
  2. Das jüngste Urteil des EuGH zu Umgehungsvorrichtungen erging im Fall C-355/12, Nintendo gegen PC Box am 23. Januar 2014.
  3. Das OLG hat das Recht auf Revision gegen das Urteil teilweise zugelassen. Dies ist in komplexen Rechtsfällen nicht unüblich. Nintendo ist zuversichtlich, dass jede Berufungsinstanz die einheitliche Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte bestätigen wird.

PM: Europäischer Gerichtshof bestätigt: Nintendos Anti-Piracy-Schutz von Produkten ist rechtmäßig

Nintendo geht weiterhin gegen den Vertrieb von Geräten für das Umgehen von Schutzmechanismen vor

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das höchste Gericht der Europäischen Union, verkündete am 23. Januar 2014 sein Urteil zu dem Fall C-355/12 (Nintendo v PC Box).

Nintendo ist erfreut, dass das Urteil des EuGH grundsätzlich mit der Meinung von Generalanwältin Sharpston und Nintendos eigener Betrachtung der Fragen, auf die sich der Mailänder Gerichtshof bezieht, übereinstimmt.

Die Interpretation des EuGH zu der Urheberrechtsrichtlinie scheint mit den internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten gemäß dem WIPO Urheberrecht-Abkommen übereinzustimmen. Des Weiteren unterstützt die Interpretation des EuGH auch die nationalen Gerichtshöfe in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Großbritannien, welche bereits die gleichen Vorschriften des EU-Rechts berücksichtigen und anwenden, die konsequent zu vielen positiven Urteilen gegen Verkäufer von Geräten für die Umgehung von Schutzmechanismen geführt haben.

Nintendo wird weiterhin den Mailänder Gerichtshof, auf den sich der EuGH bezieht, unterstützen, um ein nachvollziehbares Urteil im Zivilprozess zwischen Nintendo und PC Box zu ermöglichen. Nintendo verwendet seit jeher ausschließlich technische Schutzmaßnahmen, die sowohl notwendig als auch angemessen sind, um die urheberrechtsverletzende Verbreitung seines geistigen Eigentums zu verhindern. Der überwiegende Nutzen der Geräte für das Umgehen von Schutzmaßnahmen, die von PC Box vermarktet werden, ist es, Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Daher ist Nintendo zuversichtlich, dass die Anwendung der Richtlinien, die der EuGH bezüglich der Verhältnismäßigkeit festgelegt hat, den Mailänder Gerichtshof ermächtigt, den Verkauf von Geräten zur Umgehung von Schutzmechanismen als rechtswidrig einzuordnen.

In der Zwischenzeit vertritt Nintendo weiterhin den Standpunkt, dass kommerzieller Handel mit Geräten für das Umgehen von Schutzmechanismen Urheberrechte und anderes geistiges Eigentum verletzt. Nintendo verfolgt auch künftig diejenigen, die in den Vertrieb solcher Geräte involviert sind