Anti-Piraterie-Urteil: Deutsches Oberlandesgericht schützt mit seinem Spruch Urheber und Spieler

Das Oberlandesgericht München stellt fest, dass Nintendos Anti-Piraterie-Maßnahmen deutschem Recht entsprechen. Es macht einen deutschen Händler für Schäden haftbar, die durch den Verkauf von Vorrichtungen entstehen, die solche Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen umgehen.

In seinem abschließenden Urteil erklärte das Münchner Gericht, der Handel mit Vorrichtungen, die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Produktpiraterie umgehen, sei gesetzwidrig. Um eine unmissverständliche Botschaft an all jene auszusenden, die mit solchen Vorrichtungen Handel treiben, verurteilte das Gericht einen Anbieter dazu, Schadenersatz an Nintendo zu zahlen. Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland, sagt: „Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben.“

Das Oberlandesgericht stützte sich auf mehrere, bereits zuvor ergangene Urteile deutscher Instanzen und wandte die Kriterien für die Rechtsgültigkeit von Sicherheitsmaßnahmen an, die der oberste Europäische Gerichtshof aufgestellt hat. Es entschied, dass Nintendos Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind und dass Vorrichtungen wie R4-Karten das Recht auf geistiges Eigentum verletzen. Folglich ist auch deren Vertrieb nach deutschem Recht strafbar.

Nintendo wird weiter konsequent gegen die Anbieter solcher Vorrichtungen vorgehen. „Auf diese Weise schützt Nintendo seine echten Fans, denn letztlich wollen wir nicht, dass sie zum Kauf und zum Gebrauch von Vorrichtungen verführt werden, die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können“, sagt Dr. Fakesch.

PM: Nintendo begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts München

Nintendo begrüßt die heutige Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts, nach der Vorrichtungen, die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, illegal sind. Zu Vorrichtungen dieser Art gehören zum Beispiel Slot-1 Karten wie R4, DSTT, Acekard etc.

Das Gericht hat SR Tronic, einen in Deutschland ansässigen Vertreiber solcher Umgehungsvorrichtungen, zur Zahlung von 1 Million Euro Schadenersatz verurteilt.

Auf der Grundlage dieser Entscheidung wird Nintendo weiterhin sowohl gegen Hersteller als auch gegen kommerzielle Anbieter und Importeure solcher Vorrichtungen vorgehen. Das Urteil des OLG München bestätigt, dass der hauptsächliche Zweck von Umgehungsvorrichtungen darin besteht, das Spiel mit Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Es liegt damit auf einer Linie mit der kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Nintendo gegen PC Box.

Nintendo unternimmt diese rechtlichen Schritte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem von mehr als 1.400 Videospiel-Entwicklerfirmen, die auf den legalen Handel mit ihren Produkten angewiesen sind.

Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland, sagte: „Wir freuen uns über das Urteil, weil es bestätigt, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal sind. Deren Verwendung kann zudem einen negativen Nebeneffekt haben: Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt.“

Hintergrundinformationen

  1. Umgehungsvorrichtungen sind Produkte wie Kopiermodule, die Schutzmaßnahmen von Nintendo umgehen. Sie ermöglichen es, unautorisierte Spieledateien (so genannte ROMs) abzuspielen, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen oder von einem Original-Datenträger kopiert wurden.
  2. Das jüngste Urteil des EuGH zu Umgehungsvorrichtungen erging im Fall C-355/12, Nintendo gegen PC Box am 23. Januar 2014.
  3. Das OLG hat das Recht auf Revision gegen das Urteil teilweise zugelassen. Dies ist in komplexen Rechtsfällen nicht unüblich. Nintendo ist zuversichtlich, dass jede Berufungsinstanz die einheitliche Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte bestätigen wird.